Warum die Hundehaftpflicht existenziell ist: Die Gefährdungshaftung nach § 833 BGB
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch gilt für Hundehalter das Prinzip der strengen Gefährdungshaftung (§ 833 BGB): Sie haften für sämtliche Schäden, die Ihr Hund anrichtet, in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem gesamten gegenwärtigen sowie zukünftigen Vermögen – selbst dann, wenn Sie keine persönliche Schuld trifft und die Leine ordnungsgemäß geführt wurde. In vielen Bundesländern (z. B. Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen) ist die Hundehaftpflicht daher gesetzliche Pflicht.